Die Beihilfe für Beamten muss sich nicht an den Kosten für reproduktionsmedizinische Versuche beteiligen, wenn Männer über 50 sind. Eine 34-jährige Lehrerin hat vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht eine Niederlage kassiert. Sie und ihr Ehemann müssen nun die Kosten für die künstliche Befruchtung selbst tragen, weil der Mann bereits 67 Jahre alt ist. Die Richter des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts argumentierten, dass man mit 67 Jahren zu alt sei, um zumindest das Kind noch bis zum Ende der ersten Ausbildung begleiten zu können. Zudem handele es sich um einen Kostenzuschuss für eine freiwillige Leistung und nicht um eine Heilbehandlung. Das Paar will nun in die nächste Instanz gehen, die Frau ist inzwischen schwanger.
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