Anerkennung der rechtlichen Elternschaft nach Leihmutterschaft – BGH betont Kindeswohl

Wunscheltern, denen bereits im Ausland die rechtliche Elternschaft zuerkannt worden ist, müssen in Deutschland nicht mehr auf diesen Status verzichten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem nun veröffentlichten Beschluss entschieden. Im aktuellen Fall hatte ein Paar aus Deutschland eine Leihmutter aus den USA beauftragt, Zwillinge aus anonymen Eizellspenden und den Samen des Ehemannes auszutragen. Die Leihmutter, so die Argumentation der Richter, habe im Gegensatz zu den Wunscheltern kein Interesse daran, sich um die Kinder zu kümmern. Zwar seien in Deutschland im Gegensatz zur USA Leihmutterschaften nicht erlaubt, das US-Urteil weiche also von der deutschen Rechtsprechung ab. Allerdings, so die Begründung des BGH, sei die Entscheidung der US-Richter mit der wesentlichen Rechtsauffassung des deutschen Rechts vereinbar und aus diesem Grund in Deutschland gültig.

Weitere Hintergründe zu dem Urteil finden Sie in diesen Artikeln: https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/973610/bundesgerichtshof-elternschaft-eizellspende.html

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-xiizb22417-leihmutterschaft-eltern-gericht-entscheidung-usa-anerkannt/

 

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