Menschen, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, haben nun endlich Rechtssicherheit über ihre genetische Abstammung. Der Samenspender kann nicht mehr anonym bleiben. Denn seit Juli gilt das neue Samenspenderregistergesetz. Die durch Samenspende gezeugten Personen können also künftig selbst entscheiden, ob sie Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters erhalten möchten.
Beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (Dimdi) in Köln werden die entsprechenden Personenangaben über Samenspender und Empfängerin 110 Jahre gespeichert. Gleichzeitig kann der Samenspender nun nicht mehr als rechtlicher Vater belangt werden und etwa in Fragen des Sorgerechts, von Unterhaltszahlungen oder Erbschaftsangelegenheiten herangezogen werden.
Weitere Hintergründe finden sich in diesen beiden Artikeln: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/96192/Bundesweites-Samenspenderregister-gestartet
http://www.sueddeutsche.de/panorama/samenspende-anonym-bleiben-geht-nicht-mehr-1.4036332