Die Deutsche Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM) hat ihre anfänglich strikte Empfehlung, neue Kinderwunschbehandlungen aufgrund der aktuellen Corona-Situation auszusetzen, inzwischen modifiziert. Bei der Erwägung neuer reproduktionsmedizinischer Behandlungszyklen sei aufgrund der aktuellen Entwicklung in Deutschland nun ein „restriktiver Umgang“ angemessen. Damit schließt sich die DGRM erneut den Einschätzungen der European Society of Human Reproduction and Embryology (ESHRE) und der American Society of Reproductive Medicine (ASRM) an. Es liege nun in der Verantwortung der behandelnden Ärzteschaft, nach individueller Abwägung mit den Paaren über den möglichen Start einer reproduktionsmedizinischen Kinderwunschbehandlung zu entscheiden. Dies sei z.B. denkbar bei Patientinnen mit reduzierter Fertilitätsreserve. Im Vorfeld einer Behandlung sollten die Kinderwunschpaare obligatorisch von den Medizinern über die momentan noch fehlenden belastbaren Kenntnisse zu den Auswirkungen einer Infektion mit dem Corona-Virus in der Frühschwangerschaft aufgeklärt werden.
„Es gibt bisher keinen Hinweis darauf, dass das SARS-CoV-2 -Virus einen schädigenden Effekt auf das Ungeborene hat“, so die Einschätzung von Prof. Lothar Wieler, Leiter des Robert-Koch-Institutes. Die meisten Studien kommen bisher zu dem Ergebnis, dass eine Corona-Infektion den Schwangerschaftsverlauf nicht negativ beeinflusst– dies sei selbst ohne jede antivirale Therapie der Fall. Eine Ansteckung von Mutter auf das ungeborene Kind konnte weltweit bisher ebenfalls noch nicht beobachtet werden. Allerdings fehlen zum jetzigen Zeitpunkt Studien mit validen Datensätzen. Aus diesem Grund ist weiter davon auszugehen, dass in den Kinderwunschzentren neue Behandlungszyklen vorerst nur in Einzelfällen begründet sein werden.
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