Leihmutterschaft weiter verboten – Straßburger Richter bestätigen Rechtslage in Italien

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Verbot von Leihmutterschaft in Italien bestätigt und damit die Position der Länder insgesamt gestärkt, die diese Form der Familiengründung gesetzlich verbieten. Auch in Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten.

Weitere Einzelheiten zu dem Urteil erfahren Sie hier:

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/leihmutterschaft-darf-verboten-bleiben-egmr-urteil-in-strassburg-a-1131530.html

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