Neues Adoptionsrecht – Stärkung von Adoptivkindern

Die Rechte von Adoptivkindern sollen durch eine Modernisierung des Adoptionsrechts gestärkt werden. Geplant ist zukünftig beispielsweise die altersgerechte Aufklärung des Adoptivkindes unterstützt durch die Fachkräfte in den Adoptionsvermittlungsstellen. Angedacht ist auch ein Ausbau des begleiteten Kontakts zwischen Herkunftseltern, Kind und Adoptiveltern. Auf diese Weise soll ein offener Umgang mit der Adoption gefördert werden, denn das Wissen um die eigene Herkunft ist wichtig für die kindliche Entwicklung. Auslandsadoptionen sollen künftig immer durch die Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Die Adoptionsbeschlüsse aus dem Ausland müssen schließlich durch ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren in Deutschland bestätigt werden. Auf diese Weise sollen die Rechte der Adoptivkinder weiter gestärkt werden. Kritisiert wird die geplante neue Beratungspflicht im Rahmen von Stiefkindadoptionen, weil diese Verpflichtung zu einer Diskriminierung und Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren führe.

Weitere Einzelheiten unter:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-zur-verbesserung-der-hilfen-fuer-familien-bei-adoption–adoptionshilfe-gesetz-/138362

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/gruenes-licht-fuer-neues-adoptionsrecht

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