Samenspenderregistergesetz – Abstammungsgesetzentwurf veröffentlicht

Der Deutsche Bundestag hat den Abstammungsgesetzentwurf veröffentlicht, in dem ein Auskunftsanspruch für jene Personen ab 16 Jahren festgelegt wird, die durch eine Samenspende und ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung gezeugt worden sind. Geplant ist dazu die Einrichtung eines zentralen Registers für Samenspender beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Die Angaben über die Samenspender und Empfängerinnen einer Samenspende sollen 110 Jahre gespeichert werden. Zukünftig soll es Privatpersonen möglich sein, bei dieser Registerstelle eine Auskunft zu erfragen, um in Erfahrung zu bringen, ob sie mit Hilfe einer Samenspende gezeugt worden sind. Experten begrüßen den Entwurf, halten aber weitere Änderungen und Ergänzungen für erforderlich.

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