Samenspenderregistergesetz kommt 2018 – Samenspender kein rechtlicher Vater

Das neue Samenspenderregistergesetz ist beschlossen und wird Mitte 2018 in Kraft treten. Damit hat der Deutsche Bundestag Klarheit geschaffen für Menschen, die mit Hilfe einer Spendersamenbehandlung gezeugt worden sind. Das Gesetz sieht vor, dass beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln ein bundesweites Samenspenderregister eingerichtet wird. So soll sicher gestellt werden, dass das Recht auf Kenntnis der Abstammung auf Wunsch auch verwirklicht werden kann.

Wesentlich ist die neue Regelung, den Samenspender als rechtlichen Vater durch eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch auszuschließen. Dadurch entfallen Ansprüche auf Sorgerecht, Unterhalt oder ein Erbe gegenüber den Samenspendern.

Der Verein DI-Netz Familiengründung mit Spendersamen hat sich seit Jahren für diese Novellierung eingesetzt und benennt nun noch offene Regelungsbereiche für die Zukunft. Zu klären werde künftig beispielsweise sein, wie genau die Ärzte ihre Patientinnen und die Samenspender hinsichtlich der Aufklärung des Kindes und des Rechtes auf Kenntnis der Abstammung beraten. Eine bloße Mitteilung der Anschrift des Spenders durch eine  Behörde reiche nicht aus, so die Position des DI-Netzes. Mediationsangebote durch psychosoziale Fachkräfte sollten im Auskunftsverfahren fest installiert sein.

Die Pressemitteilung des DI-Netzes können Sie unter diesem Link einsehen: http://www.di-netz.de/bundestag-beschliest-samenspenderregistergesetz-gesetzgebung-teil-18/

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