Urteil zu Leihmutterschaft – Anerkennung der Kinder in Deutschland

Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Die Elternschaft für Kinder, die über eine Leihmutter im Ausland geboren werden, muss aber in Deutschland rechtlich anerkannt werden. So urteilte jetzt das Landgericht Hildesheim im Fall eines homosexuellen Paares. Die beiden Männer hatten auf Anerkennung ihrer Vaterschaft für die durch eine Leihmutter in den USA ausgetragenen Kinder geklagt und Recht erhalten.

Weitere Details zu diesem Urteil finden Sie hier: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/96311/Deutschland-muss-per-Leihmutter-geborene-Kinder-anerkennen

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