Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten und ihr Kind nicht behalten können wird zukünftig eine Entbindung unter Nutzung eines Pseudonyms und damit eine vertrauliche Geburt zugesichert. Dies regelt ein neues Bundesgesetz, das am 1. Mai in Kraft tritt. Nach der Geburt wird das Kind einer Pflegefamilie anvertraut und wenn möglich zur Adoption freigegeben. Die Identität der Mutter ist bis zum 16. Lebensjahr des Kindes geschützt. Dann hat das Kind das Recht, Auskunft über seine Herkunft zu erhalten.
Diese neue Rechtslage ist überfällig und begrüßenswert. Kindesaussetzungen können so erstmals auf legalem Weg verhindert werden. Schwangere Frauen in Notlagen werden weiterhin geschützt. Neu ist: endlich wird auch das Recht des Kindes auf Auskunft über seine Herkunft garantiert. Somit schafft die vertrauliche Geburt eine rechtssichere Alternative und dient dem Wohl der Mutter und dem Kind. Die spätere Akzeptanz einer Biografie, die ein großes Fragezeichen gleich zu Beginn des Lebens auslöst, ist sehr schwierig und hat dazu geführt, dass Babyklappen in die Kritik geraten sind. Das neue Gesetz zur vertraulichen Geburt soll Babyklappen zukünftig überflüssig machen.