Monat: Juni 2014

Kein Trauschein – Kein Zuschuss zur künstlichen Befruchtung

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen unverheirateten Paaren keinen Zuschuss zu einer künstlichen Befruchtung bezahlen. Dies ist auch als freiwillige sog. Satzungsleistung nicht gestattet, wie nun das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam entschieden hat. Die Potsdamer Richter ließen allerdings die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu.
Favicon

Archiv