Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen unverheirateten Paaren keinen Zuschuss zu einer künstlichen Befruchtung bezahlen. Dies ist auch als freiwillige sog. Satzungsleistung nicht gestattet, wie nun das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam entschieden hat. Die Potsdamer Richter ließen allerdings die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu.
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