Embryonenspende – Deutscher Ethikrat plädiert für gesetzliche Regelung

Der Deutsche Ethikrat hat sich mit dem Thema Embryonenspende bzw. der Embryoadoption befasst und kommt zu dem Schluss, dass mit dieser Form der Familienbildung “vielfältige Konflikte” verbunden sein können: etwa durch die Vervielfältigung von Elternrollen, durch unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie das Kind aufwachsen soll, oder durch das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, das von großer Bedeutung für die Identitätsentwicklung des Kindes sein kann.

Das Kindeswohl sei aber wesentlich für die Ausgestaltung der Embryospende bzw. der Embryoadoption. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Ethikrat dafür aus, die Übernahme der Elternrechte und -pflichten gesetzlich klar und dauerhaft zu regeln. Der Vorschlag: mit dem Zeitpunkt des Embryotransfers sollte dem Empfängerpaar die rechtliche Elternschaft übertragen und das Spenderpaar entsprechend von diesen Elternrechten und -pflichten entbunden werden.

Besonders hervorgehoben wird der Stellenwert einer medizinischen, rechtlichen und psychosozialen Beratung angesichts der besonderen Herausforderungen für alle Beteiligten – sowohl bei den Spender- als auch bei den Wunsch- bzw. Empfängereltern.

Weitere Hintergründe finden Sie hier:

https://www.ethikrat.org/mitteilungen/mitteilungen/2016/deutscher-ethikrat-empfiehlt-gesetzliche-regelung-der-spende-und-adoption-ueberzaehliger-embryonen/

 

 

BEITRAG TEILEN:

Manschgala - Bildlogo