Das Land Bayern beteiligt sich ab diesem Monat an der Förderung von Kinderwunschbehandlungen im Freistaat. Dies bedeutet also für Bayern eine gemeinsame Bezuschussung der Behandlungskosten durch den Bund und nun auch durch das Land. Damit sollen Paare im Freistaat ab sofort finanziell entlastet werden. Allerdings kann der Zuschuss aus Bayern nur beantragt werden, wenn bisher noch nicht mit einer Kinderwunschbehandlung begonnen worden ist. Gefördert werden die Kosten von Kinderwunschbehandlungen im Rahmen einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dabei dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des Paares verwendet werden, das den Antrag gestellt hat.
Die Förderung können heterosexuelle Ehepaare und auch heterosexuelle Paare beantragen, die ohne Trauschein in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Dabei müssen beide Partner das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Frau darf noch nicht das 40., der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem muss dass Paar seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern haben. Die Behandlung kann dann in einem Kinderwunschzentrum in Bayern oder in einem angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen) erfolgen.
Weitere Details erfahren Sie hier:
https://www.stmas.bayern.de/kinderwunschbehandlungen/index.php
https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/kiwub/index.php und unter