Bayern will noch in diesem Jahr der Bundes-Förderkooperative Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit beitreten, Rheinland-Pfalz und das Saarland planen die Teilnahme an dem entsprechenden Förderprogramm für das kommende Jahr. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.
Bislang können Paare demnach in neun Bundesländern Zuschüsse zu einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Erfüllen sie die Voraussetzungen, bekommen sie Geld sowohl vom Bund als auch von ihrem Heimatbundesland. Im Unterschied zu den Krankenkassen können auch nicht verheiratete heterosexuelle Paare einen Zuschuss vom Bund erhalten, allerdings fällt diese geringer aus.
Weitere Details finden Sie hier: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/114756/Kinderwunschbehandlung-Drei-Laender-wollen-Foerderprogramm-des-Bundes-beitreten
https://www.stmas.bayern.de/kinderwunschbehandlungen/index.php