Nur Frauen, die selbst schwanger gewesen sind und ein Kind zur Welt bringen, haben in der EU Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Deshalb haben sogenannte Bestellmütter, die eine Leihmutter mit dem Austragen ihres Kindes beauftragen, keinen Anspruch auf Mutterschutzurlaub. Ob eine Bestellmutter auch Anspruch auf Elternzeit nach deutschem Vorbild hätte, hatte der Europäische Gerichtshof aktuell nicht zu entscheiden. Einen solchen Anspruch auf Elternzeit haben Adoptiveltern in Deutschland bereits heute.
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