Wissenschaftler der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina fordern die Freigabe der Eizellspende in Deutschland im Rahmen einer grundlegenden Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Eine verbindliche Regelung über die Embryonenspende sowie die Aufbewahrung, Befruchtung und Übertragung von eingefrorenen Eizellen müssten ebenfalls in der neuen Legislaturperiode gesetzlich geklärt werden, so die Einschätzung der Expertenrunde. Das Embryonenschutzgesetz von 1990 erfasse die neuesten technischen Entwicklungen nicht. Außerdem wird kritisiert, dass die betroffenen Frauen, Paare und Kinder nach jetziger Rechtslage unnötigen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt seien und paradoxerweise die Kinderrechte nicht umfassend gewahrt werden könnten. Die Legalisierung der Eizellspende in Deutschland ermögliche eine Abkehr von der im Ausland häufig praktizierten anonymen Eizellspende und auf diese Weise die Stärkung des UN-Kinderrechtes auf Kenntnis der Abstammung.
Das Diskussionspapier der Leopoldina können Sie hier einsehen: http://www.leopoldina.org/de/publikationen/detailansicht/publication/ein-fortpflanzungsmedizingesetz-fuer-deutschland-2017/
Ein Interview mit der Medizinethikerin Claudia Wiesemann, Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Göttingen, überträgt der Deutschlandfunk heute Nachmittag ab 16.35 Uhr in der Sendung Forschung aktuell: http://www.deutschlandfunk.de/kinderwunsch-medizinethikerin-plaediert-fuer-freigabe-der.1939.de.html?drn:news_id=805105