Nachgefragt in Bayern- Zuschuss für den Kinderwunsch

Sparschwein

Die Förderung von Kinderwunschbehandlungen durch den Freistaat Bayern ist seit der Einführung im November 2020 ein nachgefragtes Angebot für Paare mit Kinderwunsch. Inzwischen seien 2700 Anträge bewilligt worden, so die Angaben aus dem Bayerischen Familienministerium.

Eine entsprechende Förderung können heterosexuelle Ehepaare und auch nicht verheiratete heterosexuelle Paare beantragen, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben. Dabei müssen beide Partner das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Frau darf noch nicht das 40., der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem muss dass Paar einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern haben.

Weitere Details:

https://www.stmas.bayern.de/kinderwunschbehandlungen/index.php

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/122900/Kinderwunschbehandlung-Foerderung-in-Bayern-gut-angelaufen

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