Das Jahr beginnt mit einer guten Nachricht für unverheiratete Paare mit bisher unerfüllten Kinderwunsch: erstmals erhalten sie nun auch für reproduktionsmedizinische Behandlungen eine finanzielle Unterstützung durch das Bundesfamilienministerium. Voraussetzung dafür ist allerdings weiterhin, dass die Paare ihren Hauptwohnsitz in einem Bundesland haben, das sich finanziell mit einem eigenen Landesförderprogramm beteiligt. Derzeit bestehen Bund-Länder-Kooperationen mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin. Auch bei unverheirateten Paaren bleibt es Voraussetzung für Zahlungen vom Bund, dass sich das jeweilige Bundesland an der Förderung beteiligt. Als einziges Land fördert bislang Sachsen-Anhalt auch nicht verheiratete Paare.
„Der Kinderwunsch von Eltern darf nicht am Geld scheitern. Deshalb müssen wir Paare mit unerfülltem Kinderwunsch unterstützen“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sicherlich auch mit Blick auf den demografischen Wandel.
Sehr erfreulich ist, dass diese Änderungen zu einer weiteren Enttabuisierung der ungewollten Kinderlosigkeit beitragen sollen. Handlungsbedarf sieht Schwesig darüber hinaus auch bei einer frühzeitigen, besseren Information über Ursachen und Folgen von ungewollter Kinderlosigkeit sowie der Stärkung der begleitenden psychosozialen Kinderwunschberatung. Um diesen Worten auch Taten folgen zu lassen, wird es für die Beanspruchung einer psychosozialen Kinderwunschberatung nun auch um die Kostenübernahme zumindest aber um die Förderung durch die Krankenkasse gehen müssen.
Und einen interessanten Hintergrundartikel zu der geänderten Richtlinie können Sie unter diesem Link lesen: