Reform Abstammungsrecht – Arbeitskreis veröffentlicht Kernthesen

Ein Expertenkreis aus Juristen, Ethikern und Psychologen hat den Abschlussbericht vorgelegt, der die Grundlage für die politische Debatte um ein zukünftiges Abstammungsrecht bilden soll. Zentrale Forderungen des Gremiums: das Zwei-Eltern-Prinzip soll auch für Wunscheltern festgeschrieben und das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung ausgeweitet werden. Die elf Experten haben sich dafür ausgesprochen, dass ein Kind auch zukünftig nicht mehr als zwei Eltern haben soll. Somit soll auch zukünftig eine Gesetzgebung verhindert werden, durch die eine familienrechtliche Revolution ausgelöst werden könnte. Neu sind hingegen Überlegungen eine sog. „Mit-Mutterschaft“ einzuführen, die es künftig für lesbische Paare und ihre Kinder geben soll. Zu den weiteren Kernthesen des Arbeitskreises zählen folgende Punkte:

  • Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
  • Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann („Vater“) als auch eine Frau („Mit-Mutter“) in Betracht kommen.
  • Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
  • Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf „statusunabhängige“ gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.

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