Urteil zu Leihmutterschaft – Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte fordert Rechtssicherheit

Paare, die sich mit Hilfe einer ausländischen Leihmutter ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, haben Unterstützung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhalten. Die Straßburger Richter urteilten in zwei Fällen zugunsten französischer Familien, die bisher nur mit einem rechtsunsicheren Status zusammen leben durften. Die Paare waren jeweils wegen der Unfruchtbarkeit der Ehefrau in die USA gereist. Dort ist die Leihmutterschaft erlaubt, anders als in Frankreich oder auch in Deutschland. Der Straßburger Gerichtshof hielt den Zustand rechtlicher Unsicherheit mit Blick auf die Kinder – heute im Teenager-Alter – für menschenrechtswidrig. Das Urteil könnte auch Folgen für Deutschland haben. Auch hier haben Paare immer wieder Schwierigkeiten, ihre im Ausland geborenen Kinder nach Deutschland zu bringen, weil Leihmutterschaft nach deutschem Recht als «sittenwidrig» eingestuft wird.

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