Wegweisendes BGH-Urteil – Kenntnis über Abstammung ist Persönlichkeitsrecht

Wer ist mein Vater? Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass Kinder, die aus Samenspende gezeugt wurden, auf diese Frage künftig ein Auskunftsrecht haben. Unabhängig vom Alter. Geklagt hatten zwei 12 und 17 Jahre alte Mädchen.

Der Bundesgerichtshof verwies zur Begründung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1989, wonach Kinder grundsätzlich Anspruch auf Klärung ihrer Herkunft haben, weil diese ein “unabdingbarer Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts” sei. Dieses vom Grundgesetz geschützte Informationsinteresse habe einen so hohen Rang, dass Altersgrenzen zum Informationsrecht der Kinder unzulässig seien.

Ich begrüße das Urteil, da ich in meiner familientherapeutischen Praxis erlebe, wie wichtig es für eine gelungene Identitätsbildung von Kindern und Jugendlichen ist, über seine genetische Herkunft aufgeklärt zu werden. Die Liebe zu den sozialen Eltern wird durch die Kenntnis der biologischen Abstammung nicht geschmälert – im Gegenteil. Meine Klienten profitieren von der Beschäftigung mit den Erkenntnissen der “Biografiearbeit” und fühlen sich so schließlich sicher in der frühzeitigen Aufklärung über die Entstehung ihrer Kinder.

Als Einstiegslektüre in die Biografierabeit mit Kindern und Jugendlichen empfehle ich das Buch “Wo gehöre ich hin?” von Tony Ryan und Rodger Walker:

http://www.beltz.de/fachmedien/sozialpaedagogik_soziale_arbeit/buecher/produkt_produktdetails/909-wo_gehoere_ich_hin.html

 

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